MIT SICHERHEIT DURCH DIE CORONA-ZEIT

Schulpflegschaft der Gesamtschule Kaarst-Büttgen Kaarst,

23.09.2020

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigten,

wie wir alle wissen, gibt es an den Schulen in NRW aktuell eine Maskenpflicht im Unterricht. Um das Tragen oder Nichttragen einer Maske gibt es heftige Diskussionen. Trotz aller Widrigkeiten und persönlichen Einschränkungen, die das Tragen einer Maske für jede/n Erwachsenen und jedes Kind bedeutet, freuen wir uns, dass sich alle Kinder an die Maskenpflicht halten

In der Schulpflegschaftssitzung am 16.September haben wir über einen gemeinsamen Appell zu diesem Thema an die Elternschaft gesprochen. Dabei haben wir folgende Punkte besprochen:

In der Schulpflegschaftssitzung am 16.September haben wir über einen gemeinsamen Appell zu diesem Thema an die Elternschaft gesprochen. Dabei haben wir folgende Punkte besprochen:

  1. Nach der gängigen medizinischen Einschätzung ist das Tragen eines Mund-Nasenschutzes der bisher effektivste Schutz für sich und andere gegen eine Covid-19-Infektion, gerade wenn mehrere Menschen ohne ausreichenden Abstand zusammen sind (Klassenraum), nicht überall regelmäßig und ausreichend gelüftet werden kann (Klassenraum) und sich die Unterrichtsgruppen mehrfach am Tag ändern.

  2. Diejenigen, die keine Maske getragen haben, gehören im Fall eines Kontakts zu einer Covid19- positiven Person zur Risikogruppe 1 und müssen sofort in Quarantäne (Beispiel: Grundschule Vorst, in der es im Unterricht keine Maskenpflicht gab). Diejenigen, die im Fall eines Kontakts zu einer Covid19-positiven Personen nachweislich eine Maske getragen haben, gehören zur Risikogruppe 3
    und müssen nicht zwingend in Quarantäne (Beispiele: AEG und Einschulungstag an unserer Schule).
    Die Entscheidung bezüglich Quarantänemaßnahmen trifft das Gesundheitsamt.

  3. Wir wünschen uns möglichst normalen Präsenzunterricht und dass keine Klasse oder Stufe in Quarantäne muss, denn das Lernen auf Distanz kommt selbst bei funktionierender Infrastruktur in keiner Weise an die Qualität des Präsenzunterrichts heran und ist zurzeit auch technisch nur bedingt möglich.

  4. Die Masken schützen im Zweifelsfall auch vor jahreszeitlich üblichen Erkältungskrankheiten.

Wir akzeptieren die Entscheidung jedes Einzelnen für oder gegen das Tragen einer Maske im Schulalltag. Nach Diskussion und Einholen eines Meinungsbildes in der Schulpflegschaftssitzung hält die Elternpflegschaft das Tragen von Masken mehrheitlich für sinnvoll und hat sich daher gemeinschaftlich dazu entschlossen, diesen Appell zu formulieren.

Wir, die Elternvertreterinnen und Elternvertreter der Gesamtschule Kaarst-Büttgen, appellieren daher an Sie alle:

Sprechen Sie mit Ihrem Kind/ Ihren Kindern und halten es/sie zum Tragen eines Mund-Nasen- Schutzes (Maske) im Unterricht an!

Bitte geben Sie Ihrem Kind auch immer eine frische Ersatzmaske mit, falls die Maske mal kaputtgeht. Wir danken für Ihre Unterstützung, nur gemeinsam können wir das Infektionsrisiko an unserer Schule geringhalten.

Vielen Dank und viele Grüße.

Die Schulpflegschaft der Städt. Gesamtschule Kaarst-Büttgen

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